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20|05|2014
Vertreterregelung in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der RNK gGmbH



Barbara Ober-Bloibaum [Fraktionsvorsitzende | BASU Wilhelmshaven] wurde nach Gutdünken nicht zur Aufsichtsratssitzung zugelassen.

Die Gruppe BASU/Hammadi schrieb die Vorsitzenden des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung der RNK gGmbH an, da Frau Helga Weinstock, an der Teilnahme verhindert war und ihrer Vertrerin im Betriebsausschuss, Frau Barbara Ober-Bloibaum, die Teilnahme verwehrt wurde. Zwar gibt es offiziell keine Vertreterregelung für diese Gremien, aber in der Vergangenheit wurden verschiedentlich Gäste zugelassen.

Besonders für die Vertreter der Fraktionen, die nur mit einer Person in den Gremien vertreten sind, ist es kritisch, da bei einer Verhinderung lediglich das Protokoll als Informationsquelle zur Verfügung steht.

Deshalb schlug die Gruppe BASU/Hammadi, übrigens unterstützt durch einen Antrag der UWG, vor, auf der nächsten Sitzung der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrats dieses zum Thema zu machen und ggf. die Satzung dahingehend zu ändern.

Im Aktiengesetz (§109 Abs 3) ist solch eine Möglichkeit ausdrücklich gegeben: 
“Die Satzung kann zulassen, dass an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse Personen, die dem Aufsichtsrat nicht angehören, an Stelle von verhinderten Aufsichtsratsmitgliedern teilnehmen können, wenn diese sie hierzu in Textform ermächtigt haben.“

 Besonders vor dem Hintergrund, dass durch die Fusion der beiden Wilhelmshavener Krankenhäuser und dem geplanten Neubau des Klinikums erhebliche finanzielle Belastungen auf die Bürger zukommen werden, ist es sinnvoll bei einer Verhinderung von Aufsichtsratsmitgliedern Ersatz benennen zu können.

Nun gingen die Antworten von Herrn Biehl und Herrn Debring ein. Besondere Empörung löste in der Gruppe die Antwort von Herrn Debring aus, da sie der BASU die Absicht unterstellt, Infos an Außenstehende weitergeben zu wollen. Herr Debring droht in diesem Zusammenhang mit einer Strafanzeige.

Die BASU verwehrt sich ausdrücklich gegen solch eine Unterstellung!

Die Vertreterinnen der BASU wundern sich, dass Herr Debring nicht bereits Strafanzeige gegen unbekannt gestellt hat, da verschiedentlich Informationen aus der Aufsichtsratssitzung und auch aus der Gesellschafterversammlung ihren Weg in die WZ fanden.

Anette Kruse Janßen, Vorsitzende der BASU (Freie Liste für Bildung, Arbeit,Soziales,Umwelt), wertet das Schreiben Debrings als Versuch, Personen einzuschüchtern und in eine bestimmte Ecke zu stellen, neudeutsch auch „Mobbing“ genannt.



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