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Barrierefreiheit für Menschen mit und ohne Behinderung

Im Jahre 2009 hat die Bundesrepublik Deutschland das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ unterschrieben und sie als Bestandteil Ihres Nationalrechts erklärt.
Menschen mit einer Behinderung sehen in dieser Erklärung eine große Veränderung ihres Menschenwertes. Sie werden gleichberechtigt in der Gesellschaft und ein selbstbebestimmtes Leben wird ihnen ermöglicht.
Um Ihnen zu verdeutlichen, welche Veränderungen sich hier ergeben, wollen wir Ihnen nur einige, aber sehr wichtige Artikel aus der UN-Vereinbarung zitieren:
„Artikel 1 – Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnende Würde zu fördern.
Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbe- einträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“
„Artikel 4 – (1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderung ... zu gewährleisten und zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten: a) alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen;“
„Artikel 9 – (1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen ... Diese Maßnahmen, die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen- und Barrieren einschließen, gelten unter anderem für a) Gebäude, Straßen,Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischen Einrichtungen und Arbeitsstätten ... “
In diesem Vertragswerk sind noch die verschiedensten Dinge geregelt, aber wir wollen es hiermit bewenden lassen: Barrierefreiheit beginnt zuerst in den Köpfen!
Wie Sie erkennen, ist das Handeln in allen politischen Ebenen erforderlich um dieses hohe Ziel zu verwirklichen.Unbeschadet, ob das eine oder andere Gremium schon gewirkt hat, so stehen auch wir, die Menschen in Wilhelmshaven, in der Verantwortung den Menschen mit Behinderung die Teilhabe in der Gesellschaft zu geben, damit auch sie selbstbestimmt und in Würde leben können.
Die BASU hat diese Verantwortung angenommen, und fordert damit die Verwaltung auf, bis Mitte des Jahre 2012, alle Gebäude, Einrichtungen, öffentliche Flächen, die der Stadt gehören, oder an denen sie beteiligt ist oder nutzt, im Hinblick auf Barrierefreiheit zu überprüfen. Hieraus ist ein Aktionsplan zu entwickeln, die vorhandenen Barrieren zu beseitigen. Wir fordern als erste Maßnahme einen Beitrag in Höhe von 250.000 Euro in den künftigen Haushalt einzustellen. Weitere Mittel müssen entsprechend dem Aktionsplan zur Barrierefreiheit im öffentlichem Raum in den darauf folgenden Haushaltsjahren bereitgestellt werden.
Viele Menschen werden diese Barrierefreiheit nutzen können: z, B. Mütter/Väter mit Kinderwagen, Senioren mit Geh- und Stehhilfen und andere Personen. Barrieren behindern Menschen und nicht nur Menschen mit Behinderung!
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