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Konzern Stadt | Gesellschaften | Beteiligungen

Die Verwaltungsspitze wollte angeblich das undurchsichtige Geflecht des Konzerns Stadt durch die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechtes (AöR) als Steuerungsgremium verschlanken und damit jährliche Einsparungen von 650.000 Euro generieren. Bis zum letzten Moment stritten Verwaltung, CDU und FDP ab, dass dieses Sparpotential fast ausschließlich durch Personaleinsparungen bei den Eigenbetrieben SGW und WEB generiert werden sollte. Die BASU konnte das mit den Stimmen der SPD verhindern.
Gegründet wurde dann ein Unterausschuss. Gnadenlos scheiterte der von der BASU beantragte Versuch, das undurchsichtige Geflecht der unzähligen Gesellschaften und Beteiligungen von 7 ausgewählten Ratsvertretern in diesem Ausschuss untersuchen, und Vorschläge für die Reduzierung erarbeiten zu lassen.
Gescheitert nicht nur an der Schwierigkeit der Aufgabe, sondern hauptsächlich am fehlenden Willen der handelnden Ratsmitglieder hier tatsächlich Gesellschaften, und damit auch lukrative Aufsichtsratsposten, auflösen zu wollen.
Die fast einjährige Arbeit des Ausschusses endete mit einer 100%igen Nullnummer, die von FDP und SPD tatsächlich noch schön geredet werden sollte.
Dem FDP-Vertreter von Teichman war von vornherein nur daran gelegen den Verkauf des RNK voranzutreiben und den SPD Vertretern, alle lukrativen Posten zu erhalten.
Obwohl niemand - auch nicht der für das Gesellschaftskonstrukt zuständige ehemalige Kämmerer – sagen kann, was in den Gesellschaften tatsächlich passiert, wie viel Geld - Geld der Bürger - in diesem Konstrukt tatsächlich verschwendet wird, wollten weder die Verwaltung noch die Ratsvertreter von SPD, CDU und FDP das hier tatsächlich gehandelt wird.
Zudem scheinen einige der Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung bisher auch viele Vorgänge lieber weiter verschweigen zu wollen.
Die BASU wird auch nach den Wahlen weiter daran arbeiten den Geschäftführungen und Aufsichtsräten die alleinige Entscheidungsbefugnis zu entziehen und "Scheichtümer" aufzulösen.
Wichtig ist auch, dass alle Beschlussvorlagen der tatsächlich noch nötigen Gesellschaften vor jeglicher Beschlussfassung mindestens Ratsöffentlich gemacht werden, damit jeder Ratsvertreter zumindest informiert ist.
Für Gesellschaften, die sich gegen diese Forderung stellen sollten, werden von uns ohne Betrachtung der Aufgaben, sofort die Anträge zur Auflösung dieser Gesellschaften gestellt.
Nach dem BASU-Plan zur Gesellschaftsreduzierung bleiben von den rund 50 Gesellschaften und Beteiligungen am Ende höchstens 20. Das Einsparpotential liegt hier bei rund 8 Mio. Euro jährlich, ohne das dabei auch nur ein städtischer Mitarbeiter eingespart werden müsste.
EigenbetriebeDie städtischen Eigenbetriebe leisten sehr gute Arbeit und sind auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ganz sicher keine Problemkinder der Stadt.
Die Zahl der Mitarbeiter der Eigenbetriebe ist schon auf das gerade noch vertretbare Minimum reduziert, in Teilen auch schon zu stark abgebaut worden.
Genauer betrachten werden müssen hier die Tarifstrukturen bei den Mitarbeitern. Diese müssen in allen Fällen wieder auf den Tarifvertrag öffentlicher Dienst angepasst werden. Eine große Anzahl von Mitarbeitern wird momentan unter diesem Tarif bezahlt. Das ist besonders beim RNK und den Technischen Betrieben der Fall.
Noch genauer müssen all die Aufgaben betrachtet werden, die im Auftrage der Eigenbetriebe von Privaten ausgeführt werden.
Eine Rückführung der Aufgaben von privaten Anbietern zurück zur Eigenerledigung muss auch dann erfolgen, wenn der private Anbieter nicht flexibel auf die Bedürfnisse der Stadt eingeht, die Beschäftigten unter schlechten Arbeitsbedingungen leiden, unzeitgemäße Gehälter gezahlt werden, oder der Anbieter sogar nur Zeit- und /oder Leiharbeiter beschäftigt.
Bei der Frage, Selbsterledigung städtischer Aufgaben, oder (teilweise) Vergabe an private Anbieter, werden auch immer wieder die Faktoren Gewerkschaft und Personalvertretung außer acht gelassen. Klar ist, dass schwache Gewerkschaften den Wettbewerb nicht nur auf dem privaten Arbeitsmarkt verschärfen.
Auch bei der Zergliederung großer städtischer Aufgabenbereiche, ob nun durch teilweise Fremdvergabe, oder Aufteilung der Aufgaben in unterschiedliche Eigenbetriebe, werden die Möglichkeiten der Gewerkschaften und Personalvertretungen immer geringer.
Städtisches Personal braucht aber immer mehr den Schutz auch vor politischen Beschlüssen, weil die Politik immer weniger in der Lage, oder Willens ist, auch die negativen Auswirkungen ihrer Politik auf das eigene Personal zu sehen.
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