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15|10|2011
Menzels Rüge an den Rat unsinnig




Die Reaktion des scheidenden Oberbürgermeisters Eberhard Menzel auf den Beschluss des Rates zum geplanten Umspannwerk Antonslust ist vollkommen überzogen und nicht nachvollziehbar.


Das Problem liegt nicht beim Rat, sondern beim OB selbst, der seine Beschlussvorlage wieder einmal nicht sauber vorbereitet hat.

Im Februar hat der Rat mehrheitlich der Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen, der das Plangebiet Antoslust im Bereich des geplanten Umspannwerkes als Industrie- und die gesamte Restfläche als Gewerbegebiet ausweist. Genau diese Gesamtplanung stieß in breiten Teilen des Rates und der Bevölkerung nicht auf Gegenliebe.

Heute ist bekannt, dass für ein Umspannwerk die Ausweisung eines Industriegebietes gar nicht erforderlich ist, sondern eine Ausweisung als Ver- und Entsorgungsgebiet ausreicht. Das wurde aber von der Verwaltung in der beschlossenen B-Planänderung nicht geändert, dem Rat erst kurz vor Beschlussfassung- und den Bürgern gar nicht mitgeteilt.

Zudem ist vollkommen unklar, auf welchem Wege die erforderliche neue Hochspannungsleitung vom Kraftwerk der GdF-Suez in das Plangebiet Antonslust gelegt werden soll und ob es sich dabei um ein Erdkabel oder eine Freileitung handelt.

Auch ist unklar, warum überhaupt ein zusätzliches Umspannwerk benötigt wird. Das im Bau befindliche Kraftwerk der GdF-Suez benötigt nach den vorliegenden Genehmigungen kein zusätzliches Umspannwerk und hat eine Genehmigung zum Anschluss an das bestehende Umspannwerk Maade.

Unter diesen Voraussetzungen hat der Rat der Stadt den geplanten Verkauf erst einmal verschoben, nicht aber abgelehnt.

Nach Meinung der BASU liegt das Hauptproblem wieder einmal in der Fehlplanung eines Großprojektes. Nachdem man hier in Wilhelmshaven schon einen JadeWeserPort ohne Bahnanschluss genehmigte und das Problem nun nachträglich mit über 500 Mio. zusätzlicher Kosten für den Ausbau der Bahnlinie heilen muss, wurde auch das GdF-Kraftwerk genehmigt, ohne das dieses über eine funktionierende Hochspannungsleitung verfügt.

In beiden Fällen (JWP und GdF) hat die BASU rechtzeitig auf diese Mängel hingewiesen. In beiden Fällen wollten diese Hinweise aber weder die Verwaltung, noch der Rat und auch nicht die Genehmigungsbehörden hören.

Bevor sich der Rat der Stadt erneut mit dem Verkauf des Grundstückes an der Antonslust beschäftigen kann, müssen die Verwaltung und die Projektverantwortlichen klare Aussagen machen.

Sollte es tatsächlich keine andere Lösung für die Fehlplanungen beim Kraftwerksneubau geben, als ein zusätzliches Umspannwerk, ist eine Alternativenplanung über den Standort vorzulegen.

Zudem muss klar festgelegt werden, wie, und auf welchem Wege die Anschlussleitung über das Stadtgebiet zum möglichen Standort des Umspannwerkes verlegt werden soll.

Erste wenn der Standort Antonslust dann tatsächlich als einzige Alternative verbleiben sollte, muss der Rat der Stadt sich eindeutig nicht nur zum Verkauf und der Bebauung der Teilfläche Umspannwerk, sondern auch über die Planungen für die restlichen Flächen im Plangebiet Antonslust entscheiden. Vor jeder Entscheidung steht aber die umfassende Information der Bürger.

Bild: GRUPPO|635 - hufenbach









Gruppe: BASU | THOLEN
Joachim Tjaden, Barbara-Oberbloibaum, Claus Westerman, Joachim Ender, Gerold Tholen


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