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Rekommunalisierung



Länder und Kommunen müssen die Daseinsvorsorge wieder in ihre Hände legen

Nicht erst seit Mitte der neunziger Jahre haben Länder und Kommunen, und besonders auch Wilhelmshaven, öffentliche Aufgaben an Private abgegeben, oder aus dem Konzern Stadt in Eigenbetriebe und Gesellschaften ausgegliedert. Immer wieder hofften die Kommunalpolitiker damit den Haushalt der Stadt zu konsolidieren.

Vorreiter bei Verkäufen, Privatisierungen und Verlagerungen ist auch in Wilhelmshaven natürlich die FDP, und hier Dr. Michael von Teichman. Anfangs als politischer Einzelkämpfer und seit 2006 als FDP-Fraktion mit nun 5 Sitzen fanden seine Bestrebungen immer wieder auch die Unterstützung von SPD und CDU.

In einigen, ganz wenigen Fällen, wurde durch die Auslagerung in Eigenbetriebe tatsächlich auch eine finanzielle Verbesserung erreicht, was aber auch hier nur auf Kosten der Mitarbeiter und durch den Abbau von Arbeitsplätzen erfolgte. 

Die Rechnung ging – auch bei Eigenbetrieben - nicht auf:
Die Privatisierung von Aufgaben und Unternehmen führte unterm Strich zu höheren Preisen und Gebühren, schlechtem Service, Lohneinbußen und einem massiven Abbau von Arbeitsplätzen.

Zudem verlor die Politik (Stadt) die demokratische Kontrolle, den Einfluss auf die Abläufe und auch die Möglichkeit prekäre Arbeitsverhältnisse zu verhindern.

Immer geringere Einnahmen bei gleichzeitig steigenden Ausgaben für die öffentlichen Haushalte sind heute nicht nur in Wilhelmshaven die Realität.

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger teilen die Auffassung, dass Privatisierungen falsch waren und sind. 

Die BASU setzt sich seit Jahren dafür ein, den Einfluss der öffentlichen Hand auf die ureigensten Aufgaben im Bereich der Daseinsvorsorge und Grundversorgung zurück zu gewinnen und wieder auszubauen.

Bild: GRUPPO|635 - hufenbach

Rekommunalisieren statt denzentralisieren/privatisieren 

Der Irrglaube, dass durch Ausgliederungen und Verkäufe nicht nur eine Verbesserung der finanziellen Situation der Stadt, sondern auch ein Betrag zur Stärkung der lokalen und regionalen Wirtschaft erreicht wird, ist bei FDP, CDU und auch der SPD immer noch fest verankert.

Die Aufgabenerledigung in öffentlicher Hand hat den Vorteil, dass sie sich nicht in erster Linie auf die Erwirtschaftung eines möglichst hohen Gewinns konzentrieren, und auch die Belange ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit berücksichtigen werden, was bei privaten nicht der Fall ist. Die Rückführung aller Aufgaben an die Stadt bedeutet zudem, dass Rat und Verwaltung auch wieder direkten Einfluss auf Auftragsausführung haben. Die Möglichkeit, gezielt Aufträge wieder an ortsansässige Firmen zu vergeben, ist ein weiterer positiver Aspekt der Rekommunalisierung.

So wie Bundes- und Landesregierungen die Energienetze und damit die »Lebensadern« wieder unter öffentliche Kontrolle bringen müssen, muss die Stadt die Versorgungssicherheit der Bürger der Stadt selbst sicher stellen. Angefangen bei einem städtischen Krankenhaus, der Müllabfuhr, dem Personennahverkehr, der Energieversorgung, Schulen, Museen und Theatern, muss die Stadt selbst die Geschicke wieder in die Hand nehmen und auch die notwendige Weiterentwicklung gewährleisten. 

Demokratische Kontrolle durchsetzen

Krankenhaus, Hafenwirtschaft, Müllabfuhr, Wasser- und Energieversorgung, Wirtschafts-/Tourismusförderung, ÖPNV, Schwimmbäder, Schulen, der Betrieb von Altenheimen und auch ein Bestand städtischer Wohnungen gehören in die Hand der Stadt, damit diese Aufgaben transparent geführt und demokratisch kontrolliert werden. Private und auch städtische Gesellschaften sind bei der Erledigung dieser Aufgaben untransparent und undemokratisch.

Das Informationsbedürfnis der Bürger und auch der Ratsvertreter über den Einsatz von Steuergeldern muss Rechnung getragen werden.

Erfahrungen mit Korruption und „Parteibuchwirtschaft“ zeigen, dass eine öffentliche Rechenschaftspflicht, sowie eine direkte Einflussnahme und Kontrolle durch die Bürger auch bei öffentlichen Unternehmen notwendig sind und durchgesetzt werden müssen. 

Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen

Die wirtschaftlichen Betätigungen von Kommunen müssen auch auf neue Geschäftsfelder ausgeweitet werden, wenn sie einem öffentlichen Zweck dienen und im Interesse des Gemeinwohls sind. Die Stadt selbst kann und darf auch gewolltes Konkurrenzunternehmen sein.

Der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis der besseren Aufgabenerfüllung der Stadt gegenüber privater Unternehmen muss mit intelligenten Lösungen ausgehebelt werden.

Das gilt auch für das so genannte Örtlichkeitsprinzip, das eine wirtschaftliche Betätigung der Kommunen über ihre Ortsgrenzen hinaus verbietet.


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